Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 20.06.2025:
„Stadt gewinnt Prozess um Ihme-Zentrum“ Der Versuch, die Landeshauptstadt Hannover (Stadt) in gesamtschuldnerische Haftung für die ausgefallene insolvente Projekt IZ Hannover GmbH (PIZ) zu nehmen, ist vorerst gescheitert. Das hat das Amtsgericht Hannover am 18. Juni 2025 in erster Instanz entschieden.
Die Gemeinschaft aller Wohnungs- und Teileigentümer des Ihme-Zentrums (WEG) hat mit der Klage versucht, die Stadt in gesamtschuldnerische Haftung zu nehmen. Sie soll danach die von der Firma PIZ, des Investors Lars Windhorst, nicht gezahlte Sonderumlage für Sanierungsmaßnahmen an den Sockelgeschossen übernehmen. Die Sonderumlage von 4,1 Millionen Euro wurde im Jahr 2021 zwischen den Wohnungs- und Teileigentümern und den Eigentümern der Gewerbeeinheiten des Ihme-Zentrums in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart. Für die Stadt hätte es bedeutet, mit ihrem 0,24 Prozent Eigentumsanteil über 96 Prozent der Sanierungskosten übernehmen zu müssen. Das Gericht entschied aber, dass eine gesamtschuldnerische Haftung nicht gegeben sei.
Es bleibt weiter offen, wie die Eigentümer der Gewerbeflächen die für eine umfassende Sanierung des Ihme-Zentrums notwendigen Finanzmittel aufbringen kann.
Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 20.06.2025:
„Stadt gewinnt Prozess um Ihme-Zentrum“ Der Versuch, die Landeshauptstadt Hannover (Stadt) in gesamtschuldnerische Haftung für die ausgefallene insolvente Projekt IZ Hannover GmbH (PIZ) zu nehmen, ist vorerst gescheitert. Das hat das Amtsgericht Hannover am 18. Juni 2025 in erster Instanz entschieden.
Die Gemeinschaft aller Wohnungs- und Teileigentümer des Ihme-Zentrums (WEG) hat mit der Klage versucht, die Stadt in gesamtschuldnerische Haftung zu nehmen. Sie soll danach die von der Firma PIZ, des Investors Lars Windhorst, nicht gezahlte Sonderumlage für Sanierungsmaßnahmen an den Sockelgeschossen übernehmen. Die Sonderumlage von 4,1 Millionen Euro wurde im Jahr 2021 zwischen den Wohnungs- und Teileigentümern und den Eigentümern der Gewerbeeinheiten des Ihme-Zentrums in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart. Für die Stadt hätte es bedeutet, mit ihrem 0,24 Prozent Eigentumsanteil über 96 Prozent der Sanierungskosten übernehmen zu müssen. Das Gericht entschied aber, dass eine gesamtschuldnerische Haftung nicht gegeben sei.
Es bleibt weiter offen, wie die Eigentümer der Gewerbeflächen die für eine umfassende Sanierung des Ihme-Zentrums notwendigen Finanzmittel aufbringen kann.
Wir PFADFINDER sind von der Landeshauptstadt Hannover beauftragte, aber unabhängige Vermittler*innen zwischen den einzelnen Akteur*innen des Ihme-Zentrums. Unsere Aufgabe ist es, die Öffentlichkeit zum Projekt Durchwegung zu informieren und ihr die Beteiligung bei der Planung zu ermöglichen.
Gefördert durch:
Wir PFADFINDER sind von der Landeshauptstadt Hannover beauftragte, aber unabhängige Vermittler*innen zwischen den einzelnen Akteur*innen des Ihme-Zentrums. Unsere Aufgabe ist es, die Öffentlichkeit zum Projekt Durchwegung zu informieren und ihr die Beteiligung bei der Planung zu ermöglichen.
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